Durchfahrtsverbot für LKW über 7,5 t in Eschollbrücken

Veröffentlicht am 19.10.2020 in Anträge

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei den zuständigen Stellen ein Durchfahrtsverbot für LKW über 7,5t auf der K 150 in der Gemarkung Eschollbrücken zu erwirken. Davon auszunehmen sind der Anliegerverkehr, sowie der landwirtschaftliche Verkehr.

Begründung:
Da nicht absehbar ist, wann Eschollbrücken eine Umgehungsstraße bekommt und der Großteil des Schwerlastverkehrs die Route zur Autobahn über Eschollbrücken wählt, obwohl es eine weitere Route zur Autobahn gibt, sollte die Durchfahrt für LKW auf der K150 untersagt werden. Ersatzroute wäre über die K151 zur L3361 und dann zur A67.