Wiederkehrende Straßenbeiträge entlasten Pfungstadts Grundstückseigentümer spürbar

Veröffentlicht am 29.07.2015 in Kommunalpolitik

Wolfgang Janß

Die SPD-Fraktion im Pfungstädter Stadtparlament begrüßt die Prüfung von "wiederkehrenden Straßenbeiträgen" durch die Verwaltung.
"Um eine gerechtere Verteilung der Kosten für die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung der städtischen Straßen zu erreichen, erachten wir das Modell der ‚wiederkehrenden Straßenbeiträge‘ als besser geeignet und ausgewogener. Dadurch werden die Straßenbeiträge in kleineren Beträgen von den Grundstückseigentümern eingesammelt und nicht auf einen Schlag ein vier- oder gar fünfstelliger Betrag fällig", so SPD-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Janß.

Die zurzeit geltende Straßenbeitragssatzung der Stadt Pfungstadt sieht für grundhafte Erneuerungs-, Verbesserungs- und Erweiterungsmaßnahmen die Erhebung von Beiträgen für die unmittelbaren Anlieger vor. Diese Beiträge erreichen leicht auch fünfstellige Summen, die besonders von älteren und/oder sozial schwächeren Grundstückseigentümer kaum aufzubringen sind. Auch wird es immer schwieriger, hierfür Kredite von Banken zu erhalten. Nicht nur eine größere Anzahl von Grundstückseigentümern, auch die Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre, sorgt für deutlich niedrigere Belastungen für jeden. Darüber hinaus können die Bürger durch die Erstellung von Straßenbauprogrammen rechtzeitig über notwendige Baumaßnahmen informiert und besser einbezogen werden.
"Voraussetzung ist zunächst die Festlegung von Abrechnungsgebieten. Uns ist bewusst, dass hierfür ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand und damit Kosten entstehen. Das Ergebnis einer gerechteren Verteilung und für den einzelnen Grundstückseigentümer günstigere Beiträge wiegen diesen Nachteil unser Ansicht nach auf", ergänzt der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Ludwig Gantzert.
Sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in zahlreichen hessischen Kommunen, die bereits wiederkehrende Straßenbeiträge eingeführt haben, sind die Erfahrungen damit gut. Die Grundstückseigentümer werden spürbar entlastet und können langfristig die zusätzlichen Ausgaben einplanen.
Was sind wiederkehrende Straßenbeiträge?
Für Straßenerneuerungen werden Grundstückseigentümer gesetzlich zu sogenannten Straßenbeiträgen herangezogen. Bisher gab es in Hessen jedoch nur die Möglichkeit, einen Teil der Kosten dieser Maßnahmen auf die direkt betroffenen Grundstückseigentümer umzulegen. Hierbei kamen auf einen Grundstückseigentümer vier- bis fünfstellige Beiträge mit sofortiger Fälligkeit zu. Seit dem 1. Januar 2013 lässt das Hessische Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) jedoch auch alternativ eine solidarische Umlegung von Kosten solcher Maßnahmen auf festzulegende Abrechnungsgebiete zu, nicht jedoch auf das gesamte Gemeindegebiet. Hierdurch sinkt der Beitragssatz erheblich und wird dafür jährlich wiederkehrend erhoben. Diese Alternative heißt deshalb wiederkehrender Straßenbeitrag. Straßenbeiträge sind jedoch nicht zu verwechseln mit Erschließungsbeiträgen, die (nach wie vor) für die erstmalige Herstellung einer Straße (z.B. in Neubaugebieten) direkt von den Grundstückseigentümern zu tragen sind.