Tempo 30 auf der Eberstädter Straße von 22 Uhr bis 6 Uhr

Veröffentlicht am 14.10.2020 in Anträge

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat möge prüfen ob in der Eberstädter Straße zwischen Borngasse/Mainstraße und Mühlstraße/Bahnhofstraße in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet werden kann.

Begründung:
Die Geschwindigkeit auf der Eberstädter Straße ist als innerörtliche Straße durchgängig auf 50 km/h begrenzt. Diese wird tagsüber auf Grund des hohen Verkehrsaufkommen aber selten gefahren. In den Nachtstunden ist das Verkehrsaufkommen aber deutlich niedriger und die gefahrene Geschwindigkeit liegt zum Teil auch deutlich über den erlaubten 50 km/h. Dementsprechend ist dies auch mit einer erhöhten Lärmentwicklung verbunden.
Wie in der Bergstraße/Mainstraße, hier wurde Tempo 30 km/h vom Land Hessen (L3303)
angeordnet, bedeutet eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die Anwohner ein Verbesserung der
Wohn- und Lebensqualität.