Equal Pay Day - Gerechtigkeit ist nicht verhandelbar!

Veröffentlicht am 06.03.2022 in Allgemein

18 PROZENT. Soviel verdienen Frauen in Deutschland im Schnitt weniger als ihre männlichen Kollegen. Das geht aus den Informationen des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2020 hervor. Der aktuelle Gender Pay Gap liegt also bei 18 Prozent.

Rechnet man den Wert von 18 Prozent in Tage um, arbeiten Frauen vom 1. Januar an 66 Tage umsonst. Der diesjährige Equal Pay Day findet somit am 7. März 2022 statt. Er soll auf die Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen aufmerksam machen.
Der Equal Pay Day wurde im Jahr 2008 vom Verein Business and Professional Women - Germany e.V. (BPW Germany) angestoßen. Die Initiative wird durch das Bundesfamilienministerium gefördert. Das Motto des diesjährigen Equal Pay Days lautet:
„Equal Pay 4.0 - gerechte Bezahlung in der digitalen Arbeitswelt“.

 

SPD-FORDERUNGEN ZUM THEMA LOHNGLEICHHEIT

Anhebung des gesetzl. Mindestlohns und stärkere Tarifbindung: „Wir werden die Möglichkeit vereinfachen, Tarifverträge für allgemein verbindlich zu erklären, damit sie für alle Beschäftigten und Arbeitgeber*innen in einer Branche gelten. Tarifverträge müssen auch weiter gelten, wenn Betriebe aufgespalten und ausgelagert werden. Wir wollen, dass möglichst viele Unternehmen sich an den Tarifverträgen beteiligen. […] Ein öffentlicher Auftrag darf nur an Unternehmen vergeben werden, die nach Tarif bezahlen. Dazu schaffen wir ein Bundestariftreuegesetz.“

• Rechtl. Instrumente: „Wir werden ein Verbandsklagerecht der Gewerkschaften und ein
Beschäftigtendatenschutzgesetz einführen.“ (S. 29)

• Lohnlücke schließen: „Das Prinzip des gleichen Lohns für die gleiche und gleichwertige
Arbeit muss gelten. Wir haben per Gesetz dafür gesorgt, dass Arbeitnehmer*innen einen
Auskunftsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber haben, damit sie herausfinden können, ob andere Kolleg*innen, die die gleiche Arbeit machen, mehr Geld dafür bekommen. Das reicht aber nicht. Wir werden das Entgelttransparenzgesetz so weiterentwickeln, dass es Unternehmen und Verwaltungen verpflichtet, Löhne und Gehälter im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit zu überprüfen und Verfahren festzulegen, mit denen Ungleichheit bei der Entlohnung beseitigt wird, ohne dass sich Betroffene selbst darum kümmern müssen. Wir werden eine entsprechende Regelung auch auf europäischer Ebene vorantreiben.“ (vgl. S. 42)

• Quoten: „Wir haben bisher eine Quote für Aufsichtsräte eingeführt und geregelt, dass
in größeren Vorständen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten großen Unternehmen mindestens eine Frau vertreten sein muss. Wir wollen, dass an der Spitze von Unternehmen und in den Führungsebenen darunter genauso viele Frauen wie Männer
vertreten sind. Dies werden wir auf alle börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen
ausweiten und wirksame Sanktionen einführen für alle, die sich nicht daran halten.“
(ebd.)

• Entlastung bei der Care-Arbeit: Vier-Säulen-Modell für mehr Familienzeit einführen:
2 Wochen Elternschaftszeit, Elternteilzeit bzw. flexibleres ElterngeldPlus, Ausweitung
Kinderkrankentage, Familienpflegezeit

Mehr Infos findet ihr hier.