Petition

 

Gemeinsam bewegen: Nein zu Tempo 50 in unserer Freiligrathstraße!

SPD reicht durch Oliver Hegemann Petition beim Landtag ein - NEIN zu Tempo 50 auf der Freiligrathstraße! Unterschriftenaktion gestartet

Die Stadt Pfungstadt erhält für die 4,2 Millionen € teure, grundhafte Erneuerung der Freiligrathstraße einen Zuschuss des Landes Hessen von 1 Mio. €. „Das ist es auch schon mit der guten Nachricht“, so Oliver Hegemann derzeitiger Stadtverordnetenvorsteher und Spitzenkandidat der SPD-Pfungstadt zur Kommunalwahl am 14. März 2021. Mit dem Zuschuss verknüpft ist die Verpflichtung der Stadt seitens des Landes Hessen die derzeitig bestehende Tempo-30-Regelung aufzuheben.

„Das muss man sich einmal vorstellen: Gelder des Landes gibt es nur, wenn die aus Gründen der Verkehrssicherheit erlassene, von den Anwohnern absolut akzeptierte Tempo-30-Regelung zu Lasten der Verkehrssicherheit mit mehr Lärm und schädlichen Emissionen aufgehoben wird. Das ist doch Irrsinn, wird dies dazu noch von einem grünen Verkehrsminister gefordert. Die Stadt Pfungstadt werde damit faktisch erpresst. Entweder es gibt Tempo 50, oder Ihr bekommt kein Geld vom Land“ fasst es Hegemann zusammen. Neben der SPD haben auch andere Fraktionen ihre Landtagsabgeordneten alarmiert um mit zu helfen, die Landesregierung von ihrer Forderung abzubringen. Bisher erfolglos. Allerdings verfügt die Stadt Pfungstadt nicht über die Mittel, um auf den Zuschuss des Landes zu verzichten. Zähneknirschend hat daher die Stadtverordnetenversammlung der „Annahme“ der Förderung zugestimmt.

Jetzt hat Oliver Hegemann eine Petition beim Hessischen Landtag eingereicht, um doch noch eine Änderung der Richtlinien zur „Verkehrsinfrastrukturförderung des Landes Hessen“ zu erreichen. Bei Erfolg könnte die Stadt Pfungstadt die Tempo-30-Regelung beibehalten, aber die dringend benötigten Fördergelder trotzdem bekommen.

Die SPD-Pfungstadt hat dazu eine Unterschriftenaktion gestartet, damit Betroffene mit ihrer Unterschrift die Petition unterstützen können. Die Unterschriftenlisten liegen in den Geschäften der Mühl- und Goethestraße aus, bei Bedarf können weitere Unterschriftenlisten auch auf der Homepage der SPD Pfungstadt heruntergeladen werden.

„Ich freue mich auf möglichst viele Unterschriften, die ich dem Petitionsausschuss des Landtages zum Nachdruck meiner Forderung übergeben kann!“, so Hegemann abschließend.
Die Petition wird von einer Plakataktion begleitet, um auf das Thema aufmerksam zu machen.

 

Jetzt Petition unterschreiben!

Sie können entweder in den Geschäften in der Goethestraße und am CAP-Markt auf einer der ausliegenden Listen unterschreiben oder laden sich hier eine Liste herunter.
Sie können gern selbst auch weitere Unterschriften sammeln!

Ihre Liste senden Sie bitte per E-Mail an oliver.hegemann@spd-pfungstadt.de oder per Post
an Lena Polster, Goethestr. 74a, 64319 Pfungstadt

Gemeinsam können wir etwas bewegen!

 

Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit reiche ich eine Petition ein, die das Ziel hat, die Richtlinien zur „Verkehrsinfrastrukturförderung des Landes Hessen“ abzuändern. Es muss für die Stadt Pfungstadt möglich sein, einen Zuschuss nach dem genannten Förderprogramm zu erhalten, ohne konkrete Eingriffe in seit Jahren bestehende Maßnahmen zur Verkehrssicherung vornehmen zu müssen.


Weitere Informationen zum Sachverhalt entnehmen Sie bitte meinen folgenden Ausführungen.

 

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt welcher Behörde/Institution wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition):

Die Stadt Pfungstadt plant im Rahmen ihres für die Jahre 2017-2021 vorgesehenen Straßenbauprogramms, die Freiligrathstraße grundhaft zu erneuern.
Die Kostenschätzung der Stadt Pfungstadt ergibt Baukosten in Höhe von ca. 4.200.000,00 €, die zu ca. 66 % durch die wiederkehrenden Straßenbeiträge und zu ca. 33 % städtischen Anteil finanziert werden. Der städtische Anteil kann bis 70% der förderfähigen Baukosten vom Land Hessen bezuschusst werden, d.h. eine Fördersumme von rund 1 Mio. € kann die Stadt Pfungstadt über die sogenannte „Verkehrsinfrastrukturförderung des Landes Hessen“ erhalten.

 

Das Land Hessen beteiligt sich an dieser Sanierungsmaßnahme mit der v.g. Förderung aber nur unter der Bedingung, dass die seit Jahrzehnten geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 auf dieser Straße aufgehoben und auf Tempo 50 erhöht wird.

Gegen diese, nur mit faktischem Änderungszwang verbundene finanzielle Fördermöglichkeit richtet sich diese Petition.

 

Zur Erklärung des Sachverhalts:

Die Freiligrathstraße durchzieht den Süden der Stadt Pfungstadt in einer West-Ost-Achse auf der Länge von etwa 1 km. Bis auf Ausnahme eines kleineren Ladenkomplexes in der Mühlstr./ Ecke Freiligrathstr. mit Lebensmittel-Nahversorger (Cap-Markt), Gastronomie (Hubenstube, Pizzeria Quick und Pascha Döner-Kebap Haus), Friseur (Der Friseur) und Schreibwarenladen (BaNi´s am Südring), sowie im weiteren Verlauf der Freiligrathstraße mit einem Reisebüro (Reisecenter GmbH) ist sie eine „reine“ Wohnstraße. Allerdings ist sie auch wichtige innerörtliche Verbindungsstraße durch die u.a. auch eine Buslinie führt.

Nördlich der Freiligrathstraße liegen sämtliche Schulen und Kindertagesstätten Pfungstadts (bis auf Ausnahme einer U3-Betreuungseinrichtung). Im Süden liegt ausschließlich Wohngebiet und das Sport- und Freizeitgelände Süd.

 

Die Freiligrathstraße ist daher, aufgrund der örtlichen Situation insbesondere durch starken Fußgänger- und Radfahrerverkehr, insbesondere durch Kindergartenkinder und Schülerinnen und Schüler frequentiert, die an vielen Stellen die Straße queren müssen, alleine um die Kita oder Schule bzw. die Wohnung zu erreichen. Nachmittags herrscht ebenso reger Querungsverkehr insbesondere von Kindern und Jugendlichen, die das Freizeitzentrum Süd aufsuchen, um Reit- und diversen anderen Sportangeboten nachzugehen, denn vier sporttreibende Vereine (Freie Turngemeinde 1900 e.V. Pfungstadt, DJK Sportclub Concordia Pfungstadt e.V., Tennisclub am Schwimmbad Pfungstadt e.V. und der Reit- und Fahrverein 1930 e.V.) haben dort ihre Übungsorte.

 

Die Bürger*innen, darunter auch viele Senior*innen, die im Süden der Freiligrathstraße wohnen, müssen die Freiligrathstraße ebenfalls queren um allgemeine Besorgungen zu tätigen. Denn nördlich der  reiligrathstr. liegt, fußläufig sehr gut erreichbar die Goethestr., die „Einkaufsstraße“ im Süden Pfungstadts. Auf einer Gesamtstrecke von gerade einmal 230 Metern haben sich diverse Gewerbetreibende angesiedelt, wie die Medizinische Fußpflegepraxis, Eiscafé La Verde, BaNi's Schreibwaren, Zeitungen, Lotto, Bäckerei Jung, Pizzeria Pizza-Point, Textilreinigung Glassl, Metzgerei Jung und Friseursalon Gabi. Dazu liegen nördlich der Freiligrathstraße sämtliche Apotheken, nahezu alle Arztpraxen der Stadt sowie die „Post“.

In der Vergangenheit gab es im Verlauf die Straße diverse Unfallschwerpunkte, viele Fußgänger und Radfahrer wurden dabei insbesondere durch den Kraftfahrzeugverkehr gefährdet und leider auch bei vielen Unfällen verletzt.

 

Die Stadt als zuständige Verkehrsbehörde hat vor vielen Jahren daher eine generelle Beschränkung auf Tempo 30 angeordnet, wodurch ein starker Rückgang der Gefährdungssituationen erreicht wurde.
In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass es sich hierbei nicht um eine Tempo 30-Zone handelt. Die Straße ist mit Vorfahrtsbeschilderung (Verkehrszeichen 301 Vorfahrt) ausgeführt, so dass lediglich die Geschwindigkeit reduziert wurde, um eben der zuvor beschriebenen Situation Rechnung zu tragen, einen reibungslosen Linienbusverkehr sicherzustellen und die anderen Verkehrsteilnehmer besser zu schützen.

Die Anwohner*innen sind mit der derzeitigen bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung absolut zufrieden und stehen hinter der Regelung, geht doch mit der allgemeinen Reduzierung der Geschwindigkeit neben einer Erhöhung der Verkehrssicherheit auch eine nicht zu unterschätzende Reduzierung der Lärm- und Schadstoffbelastung einher.

 

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen? Muss nach Ihren Vorstellungen hierfür ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden, wenn ja welche(s)?

Die Richtlinien der Verkehrsinfrastrukturförderung sollen dergestalt geändert werden, dass örtlich angeordnete und absolut sinnvolle und durch die Bürgerschaft anerkannte Maßnahmen zur Verkehrslenkung, -beruhigung etc. nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit und der Gesundheit (Lärm, Emissionen) der Anwohner durch die Kommunen aufgehoben werden müssen, nur um eine finanzielle Förderung des Landes zu erhalten.

Eine Landesförderung bei notwendiger Straßensanierung soll auch dann erfolgen können, wenn der vor Sanierung bestehende „Status-quo“ nicht verändert wird.

 

In der Hoffnung auf eine positive Entscheidung verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Hegemann

-Petent-