Bürgerbegehren nicht zulässig

Veröffentlicht am 15.10.2017 in Fraktion

Das Bürgerbegehren gegen den Verkauf eines Grundstücks an einen Privat-Investor („The Seven Seas Aquarium GmbH&Co.KG“) konnte aus rechtlichen Gründen nicht zugelassen werden. Warum dies so war, haben die Fraktionen ausführlich in einem Offenen Brief dargelegt. Darüber hinaus gibt es zwei Gutachten der kommunalen Spitzenverbände hierzu.